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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Ermäßigungen

Check-in ab 13:00
Check-out bis 10:30

Stornobedingungen 

  • Bei Stornierung bis zu 30 Tagen vor Ankunftsdatum wird keine Vertragsstrafe fällig. 
    Bei Stornierung von 29 bis zu 11 Tagen vor Ankunftsdatum wird die Anzahlung einbehalten. 
    Im Falle einer Stornierung ab 10 Tagen vor Ankunft werden die gesamten Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt.
  • Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu - dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedinungen ein:
  • Bei Stornierung bis 31 Tage vor Anreise fallen keine zusätzlichen Stornokosten an.
  • Bei Stornierung innerhalb 30 bis 11 Tagen vor Anreise fallen Gebühren in Höhe von 35% des gebuchten Gesamtbetrags an.
  • Bei Stornierung innerhalb 10 Tagen vor Anreise fallen Gebühren in Höhe von 100% des gebuchten Gesamtbetrags an.
  • Bei frühzeitiger Abreise, verspäteter Ankunft oder Nichterscheinen fallen Stornogebühren in Höhe von 100% auf die gebuchten, nicht in Anspruch genommenen, Tage an.

Kurtaxe

Kurtaxe beträgt 3,00 Euro pro Person und Tag. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit.
In unserem gesamten Hause ist das Rauchen verboten.
In unserem Hotel sind Tiere auf Anfrage erlaubt. Der Preis ist von 20 Euro pro Tag.
Der Zugang zu unserem Wellnessbereich ist für Personen ab 18 Jahre vorbehalten.

Für Kinder werden folgende Ermäßigungen angewendet:

  • von 0 bis 3 Jahren - 50 %
  • von 3 bis 6 Jahren - 35 %
  • von 6 bis 10 Jahren - 25 %

Zustellbett 15 % Ermäßigung

Hotel Steinrösl auf Bookingsuedtirol.com

Guest Pass

  • Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
  • Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
  • Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info